Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Wer eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht, dem wird der Führerausweis für mindestens 3 Monate entzogen (Art. 16 c SVG).
Gemäss Art. 533 Abs. 1 ZGB verjährt die Herabsetzungsklage mit Ablauf eines Jahres vom Zeitpunkt an, in dem die Erbinnen oder Eben von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erhalten haben, und in jedem Fall mit Ablauf von zehn Jahren, die bei den letztwilligen Verfügungen von dem Zeitpunkt der Eröffnung, bei den anderen Zuwendungen aber vom Tod der Erblasserin oder des Erblassers an gerechnet werden.
Gemäss den geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts müssen Werkmängel sofort, d.h. in der Regel innert weniger Tage, gerügt werden.
Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Aufhebung des Miteigentums zu verlangen (unter Vorbehalt der im Gesetz gewährten Ausschlussgründe).
Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Aufhebung des Miteigentums zu verlangen (unter Vorbehalt der im Gesetz gewährten Ausschlussgründe).
Der Erbteilungsprozess ist vom Dispositions- und vom Verhandlungsgrundsatz beherrscht.
Am 1. Januar 2026 treten Änderungen im Kaufs- und Werkvertragsrecht in Kraft.
In § 149 Abs. 2 BauG / AG heisst es zum sogenannten Kostenprivileg:
So viel vorweg: Ein Tier kann nicht Erbe sein. Erben können nur natürliche und juristische Personen sein.
Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und verfügen unter Vorbehalt der vertraglichen oder gesetzlichen Vertretungs- und Verwaltungsbefugnisse über die Rechte der Erbengemeinschaft gemeinsam (Art. 602 Abs. 2 ZGB).
Überdimensionierte Bauzonen müssen gestützt auf den Raumplanungsgesetz (RPG) reduziert werden.
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, einen Vorsorgeauftrag zu übernehmen.
Art. 667 Abs. 1 ZGB bestimmt, dass sich das Grundeigentum nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich erstreckt, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht.
Ruft ein Grundeigentümer rechtsmissbräuchlich eine Wegnot auf seinem Grundstück hervor, hat er keinen Anspruch auf ein Notwegrecht.
Die Anwendung von kantonalem und kommunalem Recht überprüft das Bundesgericht vorbehältlich Art. 95 lit. c – e BGG im Wesentlichen auf Willkür und bloss insoweit, als eine solche Rüge in der Beschwerde präzis vorgebracht und begründet wird.
Im Erbgang sieht das ZGB nicht eine eigentliche Nachfolge der Erben in die Person des Erblassers, sondern einen prinzipiell vermögensrechtlichen Vorgang.
Die Ausstellung des Erbenscheins erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Erben oder die aus einer früheren Verfügung von Todes wegen Bedachten nicht gegen die Berücksichtigung der eingesetzten Erben Einsprache erheben.
Die Anwendung einer Ästhetikklausel darf nicht dazu führen, dass die kommunale Zonenordnung ausser Kraft gesetzt wird.
Leerverkaufskündigungen, die auf den glaubhaften Wunsch des Vermieters gründen, die Wohnung in unvermietetem Zustand besser verkaufen zu können, sind nicht missbräuchlich.
Das Gebot der Waffengleichheit ergibt sich aus Art. 29 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) und Art. 6 Ziffer 1 der EMRK.
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