
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Betrifft die Kontrolle von elektrischen Installationen einen Privathaushalt, ist damit ein Eingriff in die Privatsphäre gemäss Art. 13 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) verbunden.
Um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können wird als ergänzende Massnahme zum Besitzesschutz die gerichtliche Verfügung in die ZPO aufgenommen (Inkrafttreten: 1. Juli 2026).
Bei der Ausnützungs- und Überbauungsziffer handelt es sich um zwei unterschiedliche Bauziffern, die unterschiedlich berechnet werden.
Fehlerhafte Entscheide sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel bloss anfechtbar.
...ZU IHREM NUTZEN!