
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können wird als ergänzende Massnahme zum Besitzesschutz die gerichtliche Verfügung in die ZPO aufgenommen (Inkrafttreten: 1. Juli 2026).
Werden die Verpflichtung zur Wiederherstellung und die Androhung der Ersatzvornahme zusammen mit dem Sachentscheid (Bauabschlag) angeordnet, sind sie zusammen mit diesem anfechtbar. Erfolgt eine...
Die blosse Erwähnung der gesetzlichen Erben ohne Benennung ihrer Quoten in einer letztwilligen Verfügung (Testament) stellt keine Erbeinsetzung (Art. 483 Abs. 2 ZGB) dar, sondern ist als blosse...
...ZU IHREM NUTZEN!