
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Per 1. Januar 2026 ist der neue Artikel 25 Abs. 5 RPG, gemäss welchem der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (ausserhalb der Bauzone) nach 30 Jahren verjährt.
Die Bundesverfassung gewährleistet als Grundrecht einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.
Der Betrieb eines Kinderhorts kann als Wohnnutzung qualifiziert werden. Entsprechend ist er geeignet, einen in der Wohnzone geltenden Mindestwohnanteil zu wahren.
Freilegung und Neueindolung eines Baches (Wasserbauprojekt):
...ZU IHREM NUTZEN!