
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Gemäss der Rechtsprechung gelten Informationen aus dem Internet grundsätzlich dann als notorische Tatschen, wenn ihnen aufgrund des Umstands, dass sie leicht zugänglich sind und aus verlässlichen...
Als Ohnehinkosten bezeichnet man diejenigen Kosten der Nachbesserung, die auch bei ursprünglich mangelfreier Herstellung des Werks entstanden und zulasten des Bestellers gegangen wären.
Gemäss angepasster ZPO (Art. 142 Abs. 1 bis ZPO) beginnt der Fristenlauf bei Zustellung einer Sendung an einem Samstag, an einem Sonntag oder an einem anerkannten Feiertag, erst am nächsten Werktag.
Im Kanton Aargau bedürfen Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie Fusswege, Treppen, Brunnen, Feuerstellen, Teiche mit einer Fläche bis rund 10 m2, usw., keine Baubewilligung in der Bauzone.
...ZU IHREM NUTZEN!