
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Nach Art. 335 b Abs. 1 OR gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Probezeit, falls die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Art. 836 Abs. 2 ZGB bestimmt zu kantonalen gesetzlichen Grundpfandrechten:
Während eines laufenden Kündigungsschutz- bzw. Erstreckungsverfahrens besteht das Mietverhältnis weiter.
Bei Arbeiten auf mehreren Grundstücken muss das gesetzliche Grundpfandrecht in der Form eines auf jedem einzelnen Grundstück lastenden Teilpfandes für den Bruchteil der Forderung, für die der...
...ZU IHREM NUTZEN!