
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Einzelne Behörden oder Verwaltungszweige (z.B. Baukommission oder dgl.) ohne Rechtspersönlichkeit sind in Bausachen nicht zur Beschwerdeführung legitimiert.
Ein Notar, der ein Rechtsgeschäft beurkundet hat, darf in einem nachfolgenden Streit über dieses Rechtsgeschäft nicht als Anwalt eine der beteiligten Vertragsparteien vertreten.
Das bundesrechtliche Koordinationsgebot von Art. 25 a RPG bzw. der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids verlangen, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen...
Ist an grösseren Gewässern die Übergangsfrist für die definitive Festsetzung des Gewässerraums (bis 2018) abgelaufen, besteht die Pflicht zum Erlass einer Planungszone (Art. 27 RPG).
...ZU IHREM NUTZEN!