AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Baubewilligungsbehörde ist im Kanton Aargau der Gemeinderat (§ 59 Abs. 1 BauG).
Die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes (Art. 961 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB) mittels Vormerkung im Grundbuch bewilligt das Gericht, wenn der Ansprecher seine Berechtigung glaubhaft...
Gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB können Handwerker oder Unternehmer am Grundstück, auf dem sie Bauleistungen im Sinn der genannten Norm erbracht haben, für ihre Forderungen ein gesetzliches...
Zur Erhebung einer Herabsetzungsklage sind lediglich pflichtteilsgeschützte Erben legitimiert.
...ZU IHREM NUTZEN!