Willkommen bei Siegrist Ries & Partner

Unsere Tätigkeitsgebiete
- 1
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Enteignungsrecht
- 2
Erschliessungen, Baulandumlegungen und Beitragsrecht
- 3
Obligationenrecht, Werkvertrags- und Architektenrecht, privates Baurecht
- 4
Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- 5
Immobiliarsachenrecht und Mietrecht
- 6
Erbrecht und Nachlassplanung
- 7
Notariat
- 8
Zivilrecht, insbesondere Familien-, Scheidungs-, Erb- und Sachenrecht
- 9
Arbeitsrecht
- 10
Strafrecht und Strassenverkehrsrecht
- 11
Energierecht
«JUSTITIAS BLOG»
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
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Dr. iur. Markus Siegrist
17. September 2023
Erschliessung: Zufahrt
Mit Blick auf die vorgesehene künftige Nutzung ist die Erschliessung einer Bauparzelle genügend, wenn sie technisch und rechtlich ausreicht, um den anfallenden Verkehr zu bewältigen.
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Dr. iur. Markus Siegrist
15. September 2023
Erbbescheinigung - Einsprache
Ein Erbe, eine Erbin kann vom Bezirksgerichtspräsidium die Ausstellung einer Erbbescheinigung, wonach er/sie unter dem Vorbehalt der Ungültigkeitsklage und der Erbschaftslage als Erbe/Erbin...
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Dr. iur. Markus Siegrist
24. August 2023
Erbteilung: Liegenschaft - Versteigerung
Die Erbinnen und Erben können, wo es nicht anders angeordnet ist, die Erbteilung frei vereinbaren.
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Dr. iur. Markus Siegrist
21. August 2023
Öffentliche Interessen an Eingriffen ins Grundeigentum
Grundsätzlich ist jedes öffentliche Interesse geeignet, einen Eingriff ins Grundeigentum zu rechtfertigen, sofern das angestrebte Zeil nicht rein fiskalischer Art ist oder gegen anderweitige...
WIR SIND VERNETZT...
...ZU IHREM NUTZEN!