
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Die Gemeinden sind auch unabhängig von Planungs- und Bewilligungskompetenzen als zuständige Gebietskörperschaft befugt, spezifisch kommunale Anliegen geltend zu machen, wie insbesondere den Schutz...
Entscheide, die der betroffenen Person nicht eröffnet worden sind, entfalten grundsätzlich keine Rechtswirkungen (BGE 152 I 9, E. 4.3.1 und 4.5, BGE 142 II 411, E. 4.2) sie erwachsen nicht in...
Ein Notar, der ein Rechtsgeschäft beurkundet hat, darf in einem nachfolgenden Streit über dieses Rechtsgeschäft nicht als Rechtsanwalt eine der beteiligten Vertragsparteien vertreten.
Zur Erhebung von Einwendungen ist nur legitimiert, wer durch das Bauvorhaben besonders betroffen ist.
...ZU IHREM NUTZEN!