
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Eine Arealüberbauung muss eine gesamthaft bessere Lösung bieten (§ 50 Abs. 1 BauG; § 39 Abs. 2 BauV).
Wer vor einem ärztlichen Eingriff, einer Operation steht, muss, wenn er sicherstellen will, dass seine Angehörigen nach seinem Tod (post mortem) Einsicht in die ärztlichen Akten erhalten, die Ärzte...
Vermächtnis eines landwirtschaftlichen Grundstücks:
Die Frage nach der güterrechtlichen Qualifikation von eingebrachten Mitarbeiterbeteiligungen ist in Analogie zu den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Zuordnung von...
...ZU IHREM NUTZEN!