
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Tiere können weder Erblasser sein, noch kommt ihnen eine Erbenstellung zu.
Wird nach einer allseitigen Erbausschlagung die konkursamtliche Liquidation durchgeführt, steht ein Überschuss den Berechtigten zu.
Eine Arealüberbauung muss eine gesamthaft bessere Lösung bieten (§ 50 Abs. 1 BauG; § 39 Abs. 2 BauV).
Wer vor einem ärztlichen Eingriff, einer Operation steht, muss, wenn er sicherstellen will, dass seine Angehörigen nach seinem Tod (post mortem) Einsicht in die ärztlichen Akten erhalten, die Ärzte...
...ZU IHREM NUTZEN!