
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Entscheide, die der betroffenen Person nicht eröffnet worden sind, entfalten grundsätzlich keine Rechtswirkungen (BGE 152 I 9, E. 4.3.1 und 4.5, BGE 142 II 411, E. 4.2) sie erwachsen nicht in...
Ein Notar, der ein Rechtsgeschäft beurkundet hat, darf in einem nachfolgenden Streit über dieses Rechtsgeschäft nicht als Rechtsanwalt eine der beteiligten Vertragsparteien vertreten.
Zur Erhebung von Einwendungen ist nur legitimiert, wer durch das Bauvorhaben besonders betroffen ist.
Per 1. Januar 2026 ist der neue Artikel 25 Abs. 5 RPG, gemäss welchem der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (ausserhalb der Bauzone) nach 30 Jahren verjährt.
...ZU IHREM NUTZEN!