Willkommen bei Siegrist Ries & Partner

Unsere Tätigkeitsgebiete
- 1
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Enteignungsrecht
- 2
Erschliessungen, Baulandumlegungen und Beitragsrecht
- 3
Obligationenrecht, Werkvertrags- und Architektenrecht, privates Baurecht
- 4
Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- 5
Immobiliarsachenrecht und Mietrecht
- 6
Erbrecht und Nachlassplanung
- 7
Notariat
- 8
Zivilrecht, insbesondere Familien-, Scheidungs-, Erb- und Sachenrecht
- 9
Arbeitsrecht
- 10
Strafrecht und Strassenverkehrsrecht
- 11
Energierecht
«JUSTITIAS BLOG»
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
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Dr. iur. Markus Siegrist
29. März 2023
IVHB: Anpassungsfrist abgelaufen: Was gilt?
Bei der 10-Jahresfrist gemäss § 64 Abs. 1 BauV handelt es sich lediglich um eine Ordnungsfrist, deren Verstreichen allenfalls eine Ersatzvornahme nach § 14 BauG auslösen könnte.
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Dr. iur. Markus Siegrist
06. März 2023
Umnutzung eines Ausstellungspavillons im Kantonsstrassenabstand
Unter der Besitzstandsgarantie kann ein bestehender Ausstellungspavillon im Kantonsstrassenabstand nicht in ein Parkhaus für die Wohnnutzung (Pflichtparkplätze) umgenutzt werden.
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Dr. iur. Markus Siegrist
05. März 2023
Pflichtparkplätze im Strassenabstand
Parkfelder im ungesetzlichen Kantonsstrassenabstand können nicht als Pflichtparkplätze anerkannt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, diese bei Bedarf in einen Bereich ausserhalb des...
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Dr. iur. Markus Siegrist
25. Februar 2023
Ausgleichung und Herabsetzung
Die gesetzlichen Erben sind gegenseitig verpflichtet, alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser bei Lebzeiten auf Anrechnung an ihren Erbteil zugewendet hat (Art. 626 Abs. 1 ZGB).
WIR SIND VERNETZT...
...ZU IHREM NUTZEN!