Regiearbeiten sind Arbeiten, die nach Aufwand vergütet werden und vor einem Pauschalpreis oder einer Vergütung nach Ausmass und Einheitspreisen nicht erfasst werden. Häufig finden sich in den Werkverträgen Vorgaben, wonach Regierapporte vom Auftraggeber zu unterzeichnen sind. Eine Klausel, welche bestimmt, dass die Vergütungspflicht für Regierapporte entfällt, wenn der Auftraggeber den Rapport nicht unterzeichnet, ist aber sittenwidrig und damit nichtig.