Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Diverse Bundesgerichtsentscheide zeigen, dass bei Baubeschränkungsdienstbarkeiten der Zweck der Dienstbarkeit und die Beschränkungen exakt umschrieben werden müssen im Grundbuchbeleg (Dienstbarkeitsvertrag).
Im Sachenrecht gilt die Typengebundenheit und Typenfixierung.
Das Koordinationsgebot (Art. 25 a RPG) verlangt, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen Verfahren geprüft wird.
Die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf einem Stammgrundstück (Stockwerkeigentum) ist ausgeschlossen, wenn Stockwerkeinheiten mit Grundpfandrechten bereits belastet sind. Das Grundbuchamt hat eine dagegen verstossende gerichtliche Anmeldung abzuweisen.
Es dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden.
Muss eine Erschliessung einer Überbauung über ein fremdes Grundstück rechtlich sichergestellt werden (§ 31 Abs. 1 lit. b Baugesetz), kann dafür kein seinerzeit für landwirtschaftliche Zwecke begründetes Fahrwegrecht genutzt werden.
Wer Einwendungen einreicht, muss bedenken, dass die fristgerecht gestellten Anträge den Streitgegenstand im künftigen Beschwerdeverfahren bestimmen;
Bei der Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches handelt es sich nicht um einen anfechtbaren Zwischenentscheid.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst unter anderem ein Akteneinsichtsrecht.
Das Baugesuch hat alle für die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben zu enthalten; insbesondere sind Pläne beizulegen.
Telekommunikationsleitungen dürfen im öffentlichen Grund und Boden verlegt werden.
Die Guthaben der Säule 3a eines Vorsorgenehmers fallen seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr in den Nachlass eines Erblassers (Art. 82 Abs. 4 BVG). Es besteht ein direktes Forderungsrecht der begünstigten Person gegenüber der Vorsorgeeinrichtung.
Wird im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer dem Raumplanungsgesetz (RPG) konformen Nutzungsplanung eine Parzelle der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOBA) zugewiesen, handelt es sich um eine Nichteinzonung.
Eine Anordnung zur Widerherstellung des rechtmässigen Zustandes (Abbruch eines Gebäudes) setzt voraus, dass ein unrechtmässiger Zustand vorliegen muss.
Baurechtliche Ästhetikklauseln vermitteln der kommunalen Baubehörde einen durch die Gemeindeautonomie geschützten Ermessensspielraum, den die kantonalen Beschwerdeinstanzen auch dann zu respektieren haben, wenn sie nach Art. 33 Abs. 3 Bst. b RPG die Angemessenheit des Bauentscheids prüfen.
Eine Gemeinde kann mit einem Grundeigentümer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen, sofern das Gesetz eine vertragliche Lösung nicht ausschliesst und er die geeignetere Handlungsform ist als die Verfügung.
Belässt die Formulierung einer Nebenbestimmung (Auflage, Bedingung) in einer Baubewilligung keinen Spielraum für ihre Umsetzung, qualifiziert das Bundesgericht diese Baubewilligung als anfechtbaren Endentscheid.
Ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auch innerhalb der Bauzone stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dar.
Die Baubewilligung ist die behördliche Feststellung, dass einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse aus dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht entgegenstehen.
Müssen oder können Grundeigentümer ihrer Zivilschutzraumbaupflicht nicht nachkommen, haben sie einen Ersatzbeitrag zu leisten.
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