«Justitias Blog»
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Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts dürfen in einem Gestaltungplan vorgesehene Abweichungen von den Bestimmungen über die Regelbauweise nicht dazu führen, dass die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung, die unterschiedliche Aspekte des Natur- und Heimatschutzes bzw. des Ortsbildschutzes konkretisiert, ihres Sinngehalts entleert würde.
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Es kann zulässig sein, in einem Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht für Teilbereiche Gestaltungspläne festzusetzen, wenn eine zweckmässige Unterteilung möglich ist und dadurch das übrige Gestaltungsplanpflichtgebiet nicht in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids lässt die teilweise Bewilligung einer Baute oder Überbauung nur zu, wenn der bewilligte Teil unabhängig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann.
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Inhalt von Grunddienstbarkeiten kann lediglich ein Dulden oder Unterlassen sein (Art. 730 Abs. 1 ZGB).
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Die Planungszone erhält die Planungsfreiheit der für die Verkleinerung der zu grossen Bauzone zuständigen Behörde (Eignung).
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Nicht ortsansässige Grundeigentümer aufgepasst!
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 11 Abs. 2 USG) sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (vorsorgliche Emissionsbegrenzung).
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
An die Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a Raumplanungsgesetz (RPG) sind strenge Anforderungen zu stellen, um der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken.
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Für Lärmemissionen von Gaststätten hat der Bundesrat zur Lärmschutzverordnung keine Belastungsgrenzwerte festgesetzt.
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Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone zur haushälterischen Nutzung des Bodens (Art. 75 Abs. 1 BV).
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Modellflugplätze ausserhalb des Baugebietes unterliegen nicht der Planungspflicht.
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Bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bei Stockwerkeigentum gilt, dass die Arbeiten, die zu Gunsten eines einer Stockwerkeigentumseinheit entsprechenden Teils der Liegenschaft vorgenommen worden sind, ein allfälliges gesetzliches Grundpfandrecht diese bestimmte Einheit belasten muss.
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Nutzungspläne kommen namentlich dann zur Anwendung, wenn eine geplante Baute oder Anlage wegen ihres Ausmasses oder ihrer Auswirkungen auf Raumordnung und Umwelt nur im Rahmen eines Nutzungsplanverfahrens unter Mitwirkung der Bevölkerung sachgerecht zu beurteilen ist und deshalb nach der Rechtsprechung nicht auf dem Weg einer blossen Baubewilligung genehmigt werden darf.
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Im Fall von Arbeiten auf mehreren Grundstücken muss das gesetzliche Grundpfandrecht in der Form eines auf jedem einzelnen Grundstück lastenden Teilpfandes für den Bruchteil der Forderung, für die der Eigentümer haftet, verlangt werden (vgl. Art. 798 Abs. 2 ZGB).
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Handwerker oder Unternehmen, die auf einem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken Material und Arbeiten oder Arbeit allein geliefert haben, können die Errichtung eines auf diesem Grundstück lastenden gesetzlichen Grundpfandrechts verlangen.
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Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden.
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Im Rahmen der Nutzungsplanung sind die in Betracht fallenden öffentlichen und privaten Interessen zu ermitteln, zu beurteilen und im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung und im Licht der Ziele und Grundsätze der Raumplanung gegeneinander abzuwägen (vgl. Art. 1 und 3 RPG, Art. 3 RPV).
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
Eine baurechtliche Ausnahmebewilligung dient dazu, im Einzelfall Härten und vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollte Wirkungen zu vermeiden.
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Praxisänderungen müssen vorgängig angekündigt werden, wenn sie Fragen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels - namentlich die Berechnung von Rechtsmittelfristen - berühren und dem Rechtsuchenden deshalb Rechte verlustig gehen würden, die er bei Vorwarnung hätte geltend machen können.
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