Unter der Besitzstandsgarantie kann ein bestehender Ausstellungspavillon im Kantonsstrassenabstand nicht in ein Parkhaus für die Wohnnutzung (Pflichtparkplätze) umgenutzt werden. Die Umnutzung führt zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Umnutzung eines Ausstellungspavillons im Kantonsstrassenabstand
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- By Dr. iur. Markus Siegrist
