Bei der Gütertrennung hat jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen. Jedem gehört, was er in die Ehe einbringt und was er während der Ehe erwirbt.

Der Abschluss eines Ehevertrages auf Begründung des Güterstandes der Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn man ein zweites Mal heiratet. Die neuen Ehegatten wünschen oft keine Vermischung der Vermögen.

In Kombination mit einem Erbverzichtsvertrag oder einer Vor- und Nacherbschaft kann sichergestellt werden, dass das Vermögen in der Familie des erstversterbenden Partners bleibt.