Willkommen bei Siegrist Ries & Partner
Unsere Tätigkeitsgebiete
- 1
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Enteignungsrecht
- 2
Erschliessungen, Baulandumlegungen und Beitragsrecht
- 3
Obligationenrecht, Werkvertrags- und Architektenrecht, privates Baurecht
- 4
Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- 5
Immobiliarsachenrecht und Mietrecht
- 6
Erbrecht und Nachlassplanung
- 7
Notariat
- 8
Zivilrecht, insbesondere Familien-, Scheidungs-, Erb- und Sachenrecht
- 9
Arbeitsrecht
- 10
Strafrecht und Strassenverkehrsrecht
- 11
Energierecht
«JUSTITIAS BLOG»
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
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Dr. iur. Markus Siegrist
27. April 2024
Bauten ausserhalb Baugebiet: Kantonale Zustimmung
Bei allen Bauvorhaben ausserhalb Baugebiet entscheidet die zuständige kantonale Behörde, ob sie zonenkonform sind oder ob für sie eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
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Dr. iur. Markus Siegrist
12. April 2024
Bauhandwerkerpfandrecht: Transportleistungen
Transportleistungen, einschliesslich des Beladens und Entladens von Material, sind nicht pfandgeschützt, es sei denn, sie bilden eine funktionale Einheit mit Arbeiten, die selbst geschützt sind.
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Dr. iur. Markus Siegrist
11. April 2024
Privatrechte im Baubewilligungsverfahren
Praxisgemäss dürfen die Baubewilligungsbehörden grundsätzlich keine privatrechtlichen Fragen beurteilen.
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Dr. iur. Markus Siegrist
30. März 2024
Denkmalschutz versus Verdichtung
Bei der Interessenabwägung im Rahmen einer Unterschutzstellung eines Gebäudes fällt das öffentliche Interesse an einer besseren Ausnützung (haushälterische Bodennutzung; Erhöhung der BGF) nicht ins...
WIR SIND VERNETZT...
...ZU IHREM NUTZEN!