Transportleistungen, einschliesslich des Beladens und Entladens von Material, sind nicht pfandgeschützt, es sei denn, sie bilden eine funktionale Einheit mit Arbeiten, die selbst geschützt sind.
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Fälle aus der Praxis...
Bauhandwerkerpfandrecht: Transportleistungen
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- By Dr. iur. Markus Siegrist