Bei der Interessenabwägung im Rahmen einer Unterschutzstellung eines Gebäudes fällt das öffentliche Interesse an einer besseren Ausnützung (haushälterische Bodennutzung; Erhöhung der BGF) nicht ins Gewicht. Das Interesse an einem haushälterischen Umgang mit Bodenressourcen steht regelmässig der Erhaltung von Baudenkmälern entgegen.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Denkmalschutz versus Verdichtung
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- By Dr. iur. Markus Siegrist