
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der letztwilligen Verfügung ersichtlich ist, gilt die Zuweisung einer Erbschaftssache an einen Erben als eine blosse Teilungsvorschrift und nicht als...
Die Nichtausübung einer Grunddienstbarkeit (z.B. Wegrecht), auch während längerer Zeit, hat nicht den Untergang der Dienstbarkeit zur Folge.
Die Erbinnen und Erben erwerben gemäss dem in Art. 560 ZGB festgeschriebenen Prinzip der Universalsukzession die Erbschaft als Ganzes mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes (Abs. 1).
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Art. 257 d OR ist nur wirksam, wenn ein Mietzins oder Nebenkostenrückstand besteht.
...ZU IHREM NUTZEN!