
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Für die Bestimmung des Nachlasses sind die Nachlassaktiven abzüglich der Schulden der Erblasserin oder des Erblassers per Todestag massgeblich.
Bei der Ausschlagung handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches als Gestaltungsrecht unbedingt und vorbehaltlos geschehen muss (Art. 570 ZGB).
Nach Art. 347 ZPO können öffentliche Urkunden über Leistungen jeder Art wie Entscheide vollstreckt werden, wenn die verpflichtete Partei in der Urkunde ausdrücklich erklärt hat, dass sie die direkte...
Wer ohne Aussicht auf Erfolg Einwendungen erhebt oder ein aussichtsloses Rechtsmittel ergreift und sich den Rückzug entschädigen lässt, nutzt regelmässig den drohenden Verzögerungsschaden des...
...ZU IHREM NUTZEN!