
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Die Bundesverfassung gewährleistet als Grundrecht einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.
Der Betrieb eines Kinderhorts kann als Wohnnutzung qualifiziert werden. Entsprechend ist er geeignet, einen in der Wohnzone geltenden Mindestwohnanteil zu wahren.
Freilegung und Neueindolung eines Baches (Wasserbauprojekt):
Besteht ein im Grundbuch eingetragenes Grenz- und Anbaurecht zu Gunsten von zwei aneinandergrenzenden Grundstücken, ohne Anbauungspflicht, gilt was folgt:
...ZU IHREM NUTZEN!