
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Das Bundesgericht erachtet Massenkündigungen als rechtens, falls umfassende Sanierungen nötig sind und im Zeitpunkt der Kündigung ein umfassendes und ausgereiftes Sanierungsprojekt besteht.
In der baurechtlichen Praxis wird Drittbetroffenen die Befugnis, gegen die Verweigerung der Baubewilligung vorzugehen, grundsätzlich abgesprochen.
Einzelne Behörden oder Verwaltungszweige (z.B. Baukommission oder dgl.) ohne Rechtspersönlichkeit sind in Bausachen nicht zur Beschwerdeführung legitimiert.
Ein Notar, der ein Rechtsgeschäft beurkundet hat, darf in einem nachfolgenden Streit über dieses Rechtsgeschäft nicht als Anwalt eine der beteiligten Vertragsparteien vertreten.
...ZU IHREM NUTZEN!