
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Das Nutzniessungsrecht an einem Grundstück kann nicht in Analogie zu Art. 736 Abs. 1 ZGB im Grundbuch gelöscht werden.
Soweit gerügt wird, ein Vor- oder Zwischenentscheid zum massgeblichen Terrain völlig unabhängig vom konkreten Bauprojekt widerspreche dem Gebot der formellen und materiellen Koordination im Sinne...
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind baurechtliche Vorentscheide – sofern sie für den Gesuchsteller positiv ausfallen – grundsätzlich als Zwischenentscheid i.S.v. Art. 93 Abs. 1 BGG zu...
Der Richter ist nicht an die Beurteilung der Urteilsfähigkeit durch die Urkundsperson (Notar) gebunden, selbst wenn diese kantonalrechtlich zur Prüfung der Urteilsfähigkeit verpflichtet ist und in...
...ZU IHREM NUTZEN!