Eine Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h vermindert den Lärm grundsätzlich um rund 3 dB(A). Eine Reduktion von 3 dB(A) entspricht lärmmässig einer Halbierung des Verkehrs.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Lärmschutz: Temporeduktion im Strassenverkehr
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- By Dr. iur. Markus Siegrist