Die Gemeinden verfügen im Bereich der Wasserversorgung sowie bei den Modalitäten der Gebührenerhebung innerhalb der verfassungsrechtlichen Kostenbemessungsgrundsätze und des sonstigen übergeordneten Rechts über beträchtliches Ermessen und damit über Autonomie.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Wasserversorgung - Autonomie
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- By Dr. iur. Markus Siegrist