Eine Gartenwirtschaft ist aus klimatischen Gründen nur während wenigen Tagen pro Jahr nutzbar. Es ist unwahrscheinlich anzunehmen, dass bei schönem Wetter alle Plätze im Freien und die meisten Plätze im Innern gleichzeitig besetzt sind. Vielmehr dürfte dies eine Ausnahmesituation sein. Auch das Argument, wonach die Aussensitzplätze ganzjährig benutzt werden, seitdem generelles Rauchverbot in den Gastwirtschaften gelte, vermag nicht zu überzeugen, da allfällige Raucher bei schlechtem Wetter ihre Innensitzplätze nur für eine kurze Rauchpause verlassen ohne diese definitiv aufzugeben. Die Sitzplätze der Gartenwirtschaft sind somit für die Berechnung des Parkfelderbedarfs nicht relevant.