Das Bundesgericht erachtet Massenkündigungen als rechtens, falls umfassende Sanierungen nötig sind und im Zeitpunkt der Kündigung ein umfassendes und ausgereiftes Sanierungsprojekt besteht. Das Bundesgericht schützt damit die Privatautonomie und die Eigentumsfreiheit (BGE 4A_576/2024; BGE 151 III 481).