Ein Notar, der ein Rechtsgeschäft beurkundet hat, darf in einem nachfolgenden Streit über dieses Rechtsgeschäft nicht als Anwalt eine der beteiligten Vertragsparteien vertreten. Dieses Vertretungsverbot gilt auch für alle in der gleichen Kanzlei tätigen Anwälte. Es liegt eine verbotene Interessenkollision vor.