Gemäss der Rechtsprechung gelten Informationen aus dem Internet grundsätzlich dann als notorische Tatschen, wenn ihnen aufgrund des Umstands, dass sie leicht zugänglich sind und aus verlässlichen Quellen stammen (wie Statistiken des Bundesamtes für Statistik, Handelsregistereinträge, Wechselkurse, SBB-Fahrpläne etc.), ein offizieller Anstrich anhaftet. Dies bejahte das Bundesgericht für im Internet einsehbare Karten und Geodaten des Bundesamtes für Landestopografie (Urteil 1C_287/2023 vom 21. August 2024 E. 4.2.3). Dies kann in gleicher Weise auch für die auf dem Geoportal des Kantons Solothurn einsehbaren Karten angenommen werden (1C_597/2024 vom 19. März 2026, E. 12.10).