Als Ohnehinkosten bezeichnet man diejenigen Kosten der Nachbesserung, die auch bei ursprünglich mangelfreier Herstellung des Werks entstanden und zulasten des Bestellers gegangen wären. Diese Kosten sind grundsätzlich vom Besteller zu tragen.
Als Ohnehinkosten bezeichnet man diejenigen Kosten der Nachbesserung, die auch bei ursprünglich mangelfreier Herstellung des Werks entstanden und zulasten des Bestellers gegangen wären. Diese Kosten sind grundsätzlich vom Besteller zu tragen.