Das Institut des Beitragsreversist ein spezifisch baurechtliches. Es handelt sich um eine besondere Nebenbestimmung in einer Baubewilligung, die die Bauherrschaft verpflichtet, eine Baute oder einen Teil derselben auf eigene Kosten und ohne Entschädigung zu beseitigen, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Ein Beitragsrevers ist, wie das Bundesgericht festgestellt hat, eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, die im Sinne eines weniger weit gehenden Eingriffs mit einer Baubewilligung verbunden wird, wenn diese überhaupt verweigert werden könnte. Der Revers muss im Zusammenhang stehen mit der ihm zugrunde liegenden Bauverweigerung; er darf keinem anderen Zweck dienen als dem Zweck, der mit der Bauverweigerung verfolgt wird, und darf über diesen Zweck nicht hinausgehen (vgl. BGE 99 la 485 und 489).