In der Baubranche registriert man ab und zu sogenannte Kickbacks oder Retrozessionen. Man versteht darunter Zahlungen, die berücksichtigte Unternehmer dem Architekten des Bauherrn leisten. Verheimlichte Rückvergütungen verstossen gegen die Treue- und Herausgabepflicht des Architekten. Die Rückvergütungen gehören dem Bauherrn und müssen diesem herausgegeben werden. Für jede erhaltene Kickbackzahlung entsteht am Tag des Zuflusses eine eigenständige Herausgabepflicht, die sogleich fällig wird und nach 10 Jahren verjährt.