Grundwasserschutzzonen bedeuten für den Eigentümer eine Einschränkung seiner Eigentumsbefugnis. Alle Wasserfassungen sind mit Schutzzonen zu sichern, sofern sie im öffentlichen Interesse liegen. Grundwasserschutzzonen sichern und schützen Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen. Bei öffentlichen Wasserversorgungen muss die Wasserqualität den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen. Bei diesen Fassungen ist das öffentliche Schutzinteresse gegeben. Dies trifft für eine Grundwasserfassung einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung, die einen Trinkwasserbedarf von 15 – 20 % einer Gemeinde abdeckt, zu. Die Gemeinde bzw. die Wasserversorgungsgenossenschaft haben die Pflicht, den Konsumenten einwandfreies Wasser anzubieten, und die Aufgabe, die Errichtung der notwendigen Schutzzonen in Angriff zu nehmen. Dem öffentlichen Interesse kommt in einem solchen Fall eine höheres Gewicht zu, als den privaten Interesse des Grundeigentümers an einer uneingeschränkten baulichen Nutzung seines Grundstücks.