Beim Vorausvermächtnis (auch Prälegat) wendet der Erblasser einem Erben ein bestimmtes Nachlassobjekt zu und befreit ihn – im Unterschied zur Teilungsvorschrift – gleichzeitig von der Anrechnung des Wertes des Prälegats an seine Erbquote.

Das Vorausvermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an eine Person, die bereits Erbe ist. Da es zulasten aller oder zumindest eines Miterben geht, führt das Vorausvermächtnis faktisch zu einer Erhöhung des Erbanteils des Bedachten.