Nachdem ein Eigentümer Mitte Juni 2014 beim Gemeinderat eine Immissionsklage eingereicht hatte und bis anfangs April 2017 der Gemeinderat darüber nicht entschieden hatte, reichte der Eigentümer beim Departement BVU/Rechtsabteilung eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein.

Das Departement BVU hat in seinem Entscheid festgehalten, dass das Verfahren seit Einreichung der Immissionsklage Mitte Juli 2014 während insgesamt rund 24 Monaten geruht habe, ohne dass weder nennenswerte Erkenntnisse gewonnen oder irgendwelche Verfahrensschritte unternommen worden wären. Es hat weiter festgehalten, dass auffallend sei, dass der Gemeinderat im Laufe des Verfahrens wiederholt nach monatelangem Verfahrensstillstand immer erst auf entsprechende berechtigte Interventionen des Eigentümers hin tätig geworden sei. Der Eigentümer habe den Gemeinderat insgesamt 13 Mal zur speditiveren Behandlung des Verfahrens aufgefordert und wiederholt mit der Erhebung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde gedroht. Das Departement BVU/Rechtsabteilung kam in seinem Entscheid zum Schluss, dass der Gemeinderat das Immissionsklageverfahren des Eigentümers übermässig verzögert habe und damit eine Rechtsverweigerung begangen habe