Eine einvernehmliche Mietvertragsänderung ohne Verwendung des amtlichen Formulars ist nur zulässig, wenn belegt ist, dass der Mieter ausreichend über seine Rechte informiert war und nicht unter Androhung einer Kündigung zugestimmt hat.

Der Mieter muss über die Anfechtungsmöglichkeit informiert sein, damit er mit dem Verzicht auf das Formular bewusst zum Voraus auf die Anfechtung verzichtet hat. Überdies muss ausgeschlossen werden können, dass der Mieter unter Druck stand.