Haben Ehegatten mit ihren Nachkommen einen Erbvertrag abgeschlossen, bringt das neue Erbrecht per 1. Januar 2023 einen Prinzipienwechsel.

Bisher konnten die Erblasser weiterhin frei über ihr Vermögen verfügen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart worden war. Es galt die Schenkungsfreiheit.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt beim Bestehen eines Erbvertrags künftig grundsätzlich ein Schenkungsverbot, es sei denn, der Erbvertrag erlaube Schenkungen ausdrücklich. Weiterhin zulässig sind kleinere Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag oder dgl.).