Das Compte joint (Gemeinschaftskonto, gemeinsames Bankkonto, und/oder Konto) stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte alleine über das gesamte Kontoguthaben verfügen kann, also weiter Zugriff darauf hat.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Compte joint im Todesfall
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- By Dr. iur. Markus Siegrist