Wie sichert sich ein Mietkäufer sein Kaufobjekt sachenrechtlich?

Einerseits wird der Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt. Damit wird eine realobligatorische Wirkung erreicht.

Kombiniert wird der vorgemerkte Mietvertrag mit einem ebenfalls im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrecht, das dem Mieter den Erwerb von Miteigentumsanteilen sichert, bis er Alleineigentümer ist. Ein Kaufsrecht kann für zehn Jahre begründet und im Grundbuch vorgemerkt werden.