Mit einer Dereliktionserklärung ans Grundbuchamt kann der Grundeigentümer auf sein Eigentumsrecht verzichten, das Grundeigentum aufgeben. Das Grundstück wird dadurch herrenlos. Das Grundbuchblatt wird nicht geschlossen. Das Grundstück wird okkupierbar, kann angeeignet werden.

Im Aargau fällt ein ins Grundbuch aufgenommenes Grundstück, das im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist, das herrenlos wird, ins Eigentum des Kantons.