Das Strassenverkehrsamt stützt sich bei einem Gesuch oder der Erteilung von Führerausweisen bei medizinischen Fragestellungen häufig auf verkehrsmedizinische Gutachten. Das Gutachten muss für die streitigen Belange umfassend sein, auf allseitigen Untersuchungen beruhen, in Kenntnis der Vorakten abgegeben worden sein, in der Beurteilung der Zusammenhänge und der Situation einleuchtend sein und die Schlussfolgerungen müssen begründet sein. Ein Gutachten, das unter Berücksichtigung der vorhandenen Unterlagen als nicht schlüssig erscheint, darf nicht als Grundlage für die Verweigerung der Erteilung eines Lernfahrausweises dienen.