Grundsätzlich ist eine Kündigung des Mietvertrages nicht schon missbräuchlich, weil sie vom Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen wird, um von einem neuen Mieter einen höheren, aber noch nicht missbräuchlichen Mietzins zu erzielen. Sie ist einzig anfechtbar, wenn sie mit den Regeln von Treu und Glauben im Sinne von Art. 271 und 271 a OR nicht mehr vereinbar ist.

Nach der Rechtsprechung kann der Vermieter ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er mit dem aktuellen, günstigen Mietzins die zulässige Rendite nicht erreicht oder kein orts- oder quartierübliches Niveau erreichen kann.