Am 1. Januar 2022 ist die Bauarbeitenverordnung in Kraft getreten. Diese legt Massnahmen fest, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten getroffen werden müssen.

Geregelt wurden unter anderem etwa die folgenden Bereiche:

Leitern; Absturzsicherungen; Arbeiten auf Dächern; Gerüste; Arbeitsgerüste; Gräben; Schächte und Baugruben; Rückbau- und Abbrucharbeiten; Asbestsanierungen; Untertagarbeiten; Materialabbau (Gestein, Kies und Sand); Arbeiten in Rohrleitungen.