Mit dem Vorsorgeauftrag können Einzelunternehmer regeln, wer das Unternehmen weiterführt, falls sie urteilsunfähig werden.

Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gehört, können mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sie an der Generalversammlung und in anderen Gremien vertreten soll und wie die Stimmrechte ausgeübt werden sollen.