Das Verwaltungsgericht kann auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung (Art. 6 Ziff. 1 EMRK) verzichten, wenn den Begehren des Beschwerdeführers entsprochen wird.
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Fälle aus der Praxis...
Öffentliche Verhandlung: Zulässiger Verzicht
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- By Dr. iur. Markus Siegrist