Haben Ehegatten viel Geld in ein Haus oder eine Eigentumswohnung investiert, muss der überlebende Ehegatte das Grundeigentum schlimmstenfalls veräussern um den Nachkommen deren Erbteil auszahlen zu können.

Dem kann so entgegengewirkt werden:

In einem Ehevertrag wird die Gesamtsumme der Vorschläge beider Ehegatten dem überlebenden Ehegatten zugewiesen.

In einem Erbvertrag werden die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und dem überlebenden Ehegatten die frei verfügbare Quote zu Eigentum zugewiesen.

Wenn sich hauptsächlich Grundstücke (Liegenschaften, Stockwerkeigentum) im Nachlass befinden werden, kann auch eine Lösung mit einer lebenslänglichen Nutzniessung (an 3/4 des Nachlasses) verbunden mit einem Eigentumsanspruch (1/4) adäquat sein.