Die Entgeltlichkeit ist das entscheidende Abgrenzungskriterium des Mietvertrags zur Gebrauchsleihe. Die Gebrauchsleihe ist zwingend unentgeltlich, während die Miete zwingend entgeltlich ist. An der Unentgeltlichkeit ändert auch nichts, wenn sich der Entlehner pauschal an den Kosten beteiligt.