Will der Mieter eine drohende Zahlungsverzugskündigung abwenden, muss er die gemäss Zahlungsaufforderung offenen Mietzinse bezahlen oder die Verrechnung einer Forderung gegenüber dem Vermieter mit der offenen Mietzinsschuld erklären. Bezahlung wie Verrechnung müssen innert der 30-tägigen Zahlungsfrist erfolgen.