Der Willensvollstreckerbescheinigung wird oft von Banken eine Bedeutung beigemessen, die dieser nicht zukommt. Der Willensvollstreckerbescheinigung kommt nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Befugnisse des Willensvollstreckers ergeben sich aus dem Gesetz und der Verfügung von Todes wegen. Mit der Annahme des Mandats erlangt der Willensvollstrecker seine Rechtsstellung und kann sein Amt ausüben, unabhängig von einer Bescheinigung der zuständigen Behörde. Die Willensvollstreckerbescheinigung hat grundsätzlich keine materielle Bedeutung.