Der Vorwurf, das Stadtbauamt sei in einem unzulässigen Umfang als Berater der Bauherrschaft tätig gewesen, ist unberechtigt. Die erste und einzige Besprechung zwischen dem Stadtbauamt und der Bauherrschaft zum Projekt fand im Jahre 2015 statt. Das Stadtbauamt hat der Bauherrschaft dabei in allgemeiner Form aufgezeigt, welche Anforderungen an das Bauprojekt gestellt werden. Diese Beratung ist nicht zu beanstanden; es entspricht durchaus der Usanz, dass geplante Bauprojekte in einem ersten Schritt mit der Bauverhaltung grob besprochen werden. Erst rund ein Jahr später standen sich das Stadtbauamt und die Bauherrschaft an der Einwendungsverhandlung wieder gegenüber.