Die Stadtbildkommission hat gemäss BNO die Aufgabe, den Stadtrat in städtebaulichen Fragen zu beraten. Die Stadtbildkommission lädt gemäss fester Praxis dieser Stadt Vertreter der Bauherrschaft und Architekten zu Sitzungen ein. Unter Berücksichtigung, dass die Bauherrschaft Gesuchstellerin und somit Partei des Baugesuchsverfahrens ist, ist festzuhalten, dass die Vorgehensweise, bei der die Stadtbildkommission zur Wahrnehmung ihrer Beratungsfunktion gemäss BNO die Bauherrschaft und deren Architekten zu den geplanten Projekten anhört, nicht zu beanstanden ist.