Verlässt die Mieterin die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht, schuldet sie dem Vermieter eine Entschädigung, deren Höhe grundsätzlich dem vereinbarten Mietzins entspricht.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Mietzins nach Beendigung des Mietverhältnisses
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- By Dr. iur. Markus Siegrist