In Bauzonen mit einem Mindestwohnanteil zwischen 60 und 80 % wirken sexgewerbliche Betriebe aufgrund ihrer ideellen Immissionen stark störend. Sie sind nicht zonenkonform und können verboten werden.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Zonenkonformität: Wohnanteil und Sexgewerbe
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- By Dr. iur. Markus Siegrist