Ein Nachbar einer Bauparzelle ist aufgrund der vom Bauprojekt ausgehenden Bauimmissionen (Lärm, Staub, Verkehr) einwendungs- und beschwerdelegitimiert. Dies gilt auch in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren, wenn die baubewilligungspflichtigen Bauarbeiten ohne Baubewilligung bereits erstellt worden sind.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Bauimmissionen – Legitimation des Nachbarn
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- By Dr. iur. Markus Siegrist