In der Erbteilung ist grundsätzlich der Verkehrswert massgebender Anrechnungswert bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Nachlass. Ein privat eingeholtes Verkehrswertgutachten hat für die Erben nur bei entsprechender vorgängiger Vereinbarung verbindliche Wirkung.
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Fälle aus der Praxis...
Erbteilung: Liegenschaftswert – Gutachten
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- By Dr. iur. Markus Siegrist