Ein aufgrund des vorgelagerten, auskragenden Balkons nicht in Erscheinung tretender "Rücksprung" weist keine abstandsverringernde Wirkung auf und darf nicht an die Mehrlänge angerechnet werden.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Mehrlängenzuschlag
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- By Dr. iur. Beat Ries