Die behördlichen Antworten auf baurechtliche Voranfragen können, ohne den Einbezug der einwendungsberechtigten Personen keine bindende Wirkung haben, da damit zu rechnen ist, dass unter Berücksichtigung ihrer Einwände im Baubewilligungsverfahren ein von der Rechtsauskunft abweichender Entscheid ergeht.

Mit dem Vorentscheid wird die Zulässigkeit bestimmter Teilaspekte eines Baugesuchs in einem eigenständigen Verfahren geprüft und vorweggenommen. Es handelt sich somit um eine von der zuständigen Bewilligungsbehörde erteilte verbindliche Auskunft über den voraussichtlichen Entscheid im Falle der eigentlichen Einreichung eines Bau- und Nutzungsgesuchs. Inhaltlich regelt der Vorentscheid, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bewilligungsbehörde einem späteren Baugesuch in den geprüften Aspekten entsprechen wird. Er dient dazu, gewisse Einzelfragen vor Ingangsetzung eines eigentlichen Baubewilligungsverfahrens zu klären, insbesondere bevor bereits bedeutender Aufwand für Projektierung und Umtriebe entstanden sind. Beim Vorentscheid handelt es sich somit um einen Teilentscheid über einzelne wesentliche Aspekte eines Vorhabens. Ein Bauherr ist bei Grossprojekten daran interessiert, über Einzelaspekte vorgängig Klarheit zu gewinnen, bevor Aufwand und Kosten für die Detailprojektierung anfallen. Mit einem Vorentscheid können zwischen Behörden und Gesuchsteller divergierende Interessen bereits in einem frühen Verfahrenszeitpunkt geprüft und gelöst werden.