Die Bau- und Nutzungsordnung kann nicht beliebig häufig geändert werden. Die Rechtssicherheit gebietet eine gewisse Zurückhaltung. Die Verhältnisse müssen sich seit der letzten Revision erheblich verändert haben. Für eine Revision innert 5 Jahren müssen gewichtige Gründe sprechen.

Ist eine Überprüfung der bisherigen Zonenordnung aus Rechtssicherheitsgründen ausgeschlossen, weil die Nutzungsvorschriften gerade erst den bestehenden Verhältnissen angepasst worden sind oder sich seit deren Erlass keinerlei rechtliche oder tatsächliche Änderungen ergeben haben, die sie sich für die Raumplanung als erheblich erweisen, ist auch eine Planungszone rechtswidrig.