Nebenbestimmungen zu Baubewilligungen sollen Projektmängel korrigieren, die sich ohne besondere Schwierigkeiten beheben lassen. Zwischen Nebenbestimmung und Baubewilligung muss ein Sachzusammenhang bestehen. Das Institut der Nebenbestimmung darf nicht für sachfremde Ziele (z.B. unentgeltliche Landabtretung für Strassenausbau, andere finanzielle Leistungen usw.) eingesetzt werden.