Die Behörden haben bei der Genehmigung einer Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan) wie auch einer Sondernutzungsplanung (Erschliessungsplan, Gestaltungsplan) eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Abzuwägen sind sämtliche relevanten für und wider eine Planungsmassnahme sprechenden öffentlichen und privaten Interessen.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Nutzungsplanung und Sondernutzungsplanung: Interessenabwägung
- Details
- By Dr. iur. Markus Siegrist