Eine Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. An Laieneingaben sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Der klare Wille zur Anfechtung muss aber schriftlich bekundet werden. Auch aus der Eingabe eines Laien muss klar und unmissverständlich entnommen werden können, dass er als Beschwerdeführer auftreten will. Eine gewöhnliche E-Mail kann keine rechtsgenügliche fristwahrende Beschwerde darstellen.