Im Rahmen der Nutzungsplanungen hat sich in verschiedenen Gemeinden ein äusserst bedenklicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit in den Bau- und Nutzungsordnungen eingeschlichen. Die Planer meinen, bei der Ausarbeitung von Gestaltungsplänen die Pflicht zur Durchführung eines Konkurrenzverfahrens verlangen zu können. Eine solche Norm ist zu wenig bestimmt. Die betroffenen Grundeigentümer können sich kein Bild über die Tragweite und den Inhalt dieser Pflicht machen.

Der blosse Verweis auf die SIA-Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe genügt nicht, da diese mehrere Wettbewerbsarten (Planungswettbewerb, Gesamtleistungswettbewerb, mehrstufiger Wettbewerb) und -verfahren (offenes Verfahren, selektives Verfahren, Einladungsverfahren) kennt.